Platzordnung
Bootsrastplatz mit Zeltmöglichkeit für Einzelreisende und Gruppen
Betreiber dieses Zeltplatzes ist
Firma Frankenboot
Dürerstraße 18, 91757 Treuchtlingen
nachstehend Betreiber genannt
1. Erlaubnis zum Zelten
Der Betreiber stellt diesen Platz zum Übernachten in Zelten unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:
- Übernachtung für Einzelreisende, Familien und Gruppen
- nach bestätigter Anmeldung beim Betreiber
( 09142 / 46 45 oder info@bootsratsplatz-hagenacker.de )
- Übernachtung maximal 2 Nächte
2. Bestimmungen zur Platznutzung
- Zelten nur auf den ausgewiesenen Flächen
- Befahren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art, insbesondere von KFZ und deren Anhängern von Wohnwagen und Wohnmobilen ist nicht gestattet.
- Das errichten offener Feuerstellen ist nur auf den dafür vorgesehenen befestigten Flächen erlaubt. Feuer darf niemals ohne Aufsicht sein. Bei sehr trockener Witterung ist wegen des Funkenflugs das Unterhalten von offenem Feuer untersagt. Zur Beschaffung von Brennholz wird darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, Bäume oder Hecken zu fällen oder davon Holz abzureißen.
- Die Beschädigung und Verunreinigung des Platzes und seiner Einrichtungen, sowie Bodenveränderungen, sind verboten.
- Nachtruhe ist zwischen 24 und 6 Uhr einzuhalten.
- Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Abfallbehälter zu geben.
- Wiederverwertbare Stoffe wie Glas, Papier und Metall sind gesondert zu sammeln.
3. Entgelt für Platznutzung
- Der Platzgast bzw. Besucher zahlt nach der aktuell gültigen Nutzungsentgeltverordnung.
- Die Entgelte sind am Anreisetag zu entrichten.
- Es gilt jeweils die aktuelle, vom Betreiber festgelegte, Preisliste.
4. Haftung
- Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die den Nutzern entstehen, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
- Am Platz und seinen Einrichtungen entstandene Schäden bitte unverzüglich dem Platzbetreiber ( Tel. 09142 / 4645 ) melden.
5. Verstöße gegen die Platzordnung
- Nutzer die gegen diese Platzordnung verstoßen, können vom Platzbetreiber, von seinen Bediensteten oder von der Polizei des Platzes verwiesen werden.
- Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden.
- Gebührenpflichtige Verwarnung, Geldbuße oder Bestrafung ist möglich.




